MwSt-Sätze 2026: was du als Sachbearbeiter:in wissen musst
Kurzfassung: Seit dem 1.1.2024 gelten in der Schweiz drei MwSt-Sätze: Normalsatz 8.1 %, reduziert 2.6 % (Lebensmittel, Medikamente, Bücher), Sondersatz Beherbergung 3.8 %. Die alten Sätze 7.7 % / 2.5 % / 3.7 % sind nicht mehr aktuell — wer mit altem Lehrmaterial lernt, lernt falsche Zahlen.
Übersicht — Sätze 2026
- Normalsatz: 8.1 % — gilt für alle nicht ausdrücklich ausgenommenen Lieferungen und Dienstleistungen
- Reduzierter Satz: 2.6 % — Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (ausser Restaurant-Konsum), Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Saatgut und Düngemittel, Wasser in Leitungen
- Sondersatz Beherbergung: 3.8 % — Übernachtung in Hotels, Pensionen, B&B inkl. Frühstück
- Nullsatz (0 %) mit Vorsteuerabzugsberechtigung — Exporte, internationale Personentransporte
- Steuerausgenommen ohne Vorsteuerabzug — Bildung, Gesundheit, Vermietung Wohnraum, Banken, Versicherungen (Art. 21 MWSTG)
Was hat sich 2024 geändert?
Die Volksabstimmung vom 25. September 2022 hat die AHV-Reform (AHV 21) angenommen — als Gegenfinanzierung wurde die MwSt per 1.1.2024 erhöht:
- Normalsatz: 7.7 % → 8.1 % (+0.4 Prozentpunkte)
- Reduzierter Satz: 2.5 % → 2.6 % (+0.1)
- Beherbergung: 3.7 % → 3.8 % (+0.1)
Die zusätzlichen Einnahmen fliessen direkt in die AHV. Für die Buchhaltung heisst das: alle Buchungen ab 1.1.2024 mit den neuen Sätzen — vor diesem Datum mit den alten. In der Praxis ein häufiger Stolperstein bei nachträglichen Kreditoren-Rechnungen mit Leistungsdatum aus 2023.
MwSt-Berechnung — die zwei Standardfälle
Aus Netto auf Brutto (vorwärts)
Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz / 100)
Beispiel: Netto CHF 100, Normalsatz 8.1 % → Brutto CHF 100 × 1.081 = CHF 108.10. Die MwSt-Komponente: CHF 8.10.
Aus Brutto die MwSt rückrechnen (Standard-Prüfungsaufgabe)
MwSt = Bruttobetrag / (100 + Steuersatz) × Steuersatz
Beispiel: Brutto CHF 540, Normalsatz 8.1 % → MwSt = 540 / 108.1 × 8.1 = CHF 40.46. Netto = 540 − 40.46 = CHF 499.54.
Merken: Brutto/Netto-Trennung in der Buchung ist Pflicht (Bruttoprinzip — kein Saldieren). Vorsteuer (1170/1171) und Umsatzsteuer (2200) sind getrennte Konten im Kontenrahmen KMU.
Steuerpflicht — ab welchem Umsatz?
Ab einem Inland-Jahresumsatz von CHF 100'000 besteht obligatorische Steuerpflicht (Art. 10 MWSTG). Wer drunter ist, kann sich freiwillig anmelden — oft sinnvoll, weil dann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
Saldosteuersatz-Methode: für KMU mit max. CHF 5'024'000 Umsatz und max. CHF 108'000 Steuerlast pro Jahr. Statt jede Vorsteuer einzeln verbuchen, wendet man einen Branchenpauschalsatz auf den Bruttoumsatz an. Maximal 2 verschiedene Sätze pro Betrieb. Wahl der Methode bindet für mind. 1 Jahr (effektive Methode 3 Jahre).
Bezugsteuer — die Stolperfalle
Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG) fällt an bei Dienstleistungen aus dem Ausland an einen MwSt-pflichtigen Schweizer Empfänger, wenn der Empfänger pro Jahr mehr als CHF 10'000 solcher Leistungen bezieht. Beispiele:
- Software-Lizenz von einem deutschen Anbieter
- Beratungsleistung einer österreichischen Kanzlei
- Google-/Meta-Werbung (Rechnung aus Irland)
- Online-Newsletter-Tool aus den USA
Der Schweizer Empfänger versteuert selbst (Reverse-Charge): MwSt rechnerisch auf die Auslandsrechnung schlagen, gleichzeitig Vorsteuer geltend machen (sofern Vorsteuerabzug zulässig). Netto fast ein Nullsummenspiel — aber wer es nicht deklariert, riskiert eine Nachforderung mit Verzugszinsen.
Häufige MwSt-Fehler in der Prüfung
- Alte Sätze auswendig. 7.7 % ist falsch ab 2024. Wenn dein Lehrmaterial vor 2024 erstellt wurde, doppelt prüfen.
- Vorsteuer auf steuerausgenommene Aufwendungen. Mietzins von einer ausgenommenen Liegenschaft, KVG-Versicherung, Bankgebühren — Vorsteuer ist hier NICHT abzugsfähig. Art. 21 MWSTG kennen.
- Skonto / Rabatt-Buchung falsch. Skonto reduziert sowohl Netto als auch MwSt-Anteil — daher MwSt nachbuchen. Vergisst man oft.
- Bezugsteuer übersehen. Auslandsrechnungen erkennen, Schwelle prüfen.
- Privatanteil vergessen. Auto, Telefon, Mahlzeiten → MwSt-Privatanteil berechnen und buchen.
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Quellen
- ESTV — Mehrwertsteuer Sätze — Eidgenössische Steuerverwaltung
- MWSTG — Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (SR 641.20) — FedLex
Zugegriffen am 1. Juni 2026. Falls eine Quelle aktualisiert wurde, schreibe uns auf info@gymihelfer.ch.